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   VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89   

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VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89 (https://dejure.org/2024,6557)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.02.2024 - B 7 K 24.89 (https://dejure.org/2024,6557)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - B 7 K 24.89 (https://dejure.org/2024,6557)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 52 Nr. 1; VwGO § 52 Nr. 5; VwGO § 83; GVG § 17a Abs. 2
    Corona, Überbrückungshilfe III, kein Gerichtsstand nach § 52 Nr. 1 VwGO bei Streit um die Auszahlung einer bewilligten Überbrückungshilfe III

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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  • BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20

    Befreiung; Rundfunkbeitrag; ortsgebundenes Recht; örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89
    Ferner zählen dazu die nur in der natürlichen Ausübung an Grundstücke gebundenen Rechte, weil auch in diesen Fällen die in § 52 Nr. 1 VwGO vorausgesetzte weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium besteht, auf dem es ausgeübt wird (BVerwG, B.v. 20.2.2020 - 6 AV 1/20 - juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 03.04.2008 - 3 K 570/08

    Örtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung eines Anspruch gegen den

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89
    Sofern der notwendige Ortsbezug auch bei schuldrechtlichen Zahlungsansprüchen bejaht worden ist (vgl. VG Frankfurt a.M., B.v. 3.4.2008 - 3 K 570/08.F - juris Rn. 3 m.w.N.; VG Karlsruhe, U.v. 16.12.2004, 8 K 971/04 - juris Rn. 32), so wird hierbei nicht etwa auf das Kriterium des spezifischen Ortsbezugs verzichtet, sondern ein eben solcher wird in den dortigen Konstellationen in der Art und Weise gefordert, dass die verfolgten Ansprüche - auch subventionsrechtlicher Art (so für die der Auszahlung vorgelagerten Bewilligungsphase VG München, B.v. 25.9.2023 - M 31 K 23.4387 - juris Rn. 7) - in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden müssen (z.B. Zahlung für die Instandsetzung einer Entwässerungsleitung hinsichtlich eines Grundstücks; Zahlung eines Betrages aus einer Ablösungsvereinbarung hinsichtlich einer Eisenbahnkreuzung).
  • VG Karlsruhe, 16.12.2004 - 8 K 971/04

    Anspruch auf Verzugszinsen auf Grund einer noch vor der Bahnreform mit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89
    Sofern der notwendige Ortsbezug auch bei schuldrechtlichen Zahlungsansprüchen bejaht worden ist (vgl. VG Frankfurt a.M., B.v. 3.4.2008 - 3 K 570/08.F - juris Rn. 3 m.w.N.; VG Karlsruhe, U.v. 16.12.2004, 8 K 971/04 - juris Rn. 32), so wird hierbei nicht etwa auf das Kriterium des spezifischen Ortsbezugs verzichtet, sondern ein eben solcher wird in den dortigen Konstellationen in der Art und Weise gefordert, dass die verfolgten Ansprüche - auch subventionsrechtlicher Art (so für die der Auszahlung vorgelagerten Bewilligungsphase VG München, B.v. 25.9.2023 - M 31 K 23.4387 - juris Rn. 7) - in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden müssen (z.B. Zahlung für die Instandsetzung einer Entwässerungsleitung hinsichtlich eines Grundstücks; Zahlung eines Betrages aus einer Ablösungsvereinbarung hinsichtlich einer Eisenbahnkreuzung).
  • VG Hamburg, 18.01.2018 - 1 K 7102/16

    Qualifizierung einer Einrichtung als Heim i.S.v. § 111 Abs. 2 Satz 2 SchulG SH

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, in Streitigkeiten, die einen spezifischen Bezug zu einem Ort aufweisen, das mit der besten Ortskenntnis oder zumindest der besten Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, ausgestattete ortsnächste Gericht entscheiden zu lassen (vgl. VG Hamburg, B.v. 18.1.2018 - 1 K 7102/16 - juris Rn. 3).
  • VG München, 25.09.2023 - M 31 K 23.4387

    Verweisung, Zuschüsse zur Erkundung und Sanierung gemeindeeigener

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2024 - B 7 K 24.89
    Sofern der notwendige Ortsbezug auch bei schuldrechtlichen Zahlungsansprüchen bejaht worden ist (vgl. VG Frankfurt a.M., B.v. 3.4.2008 - 3 K 570/08.F - juris Rn. 3 m.w.N.; VG Karlsruhe, U.v. 16.12.2004, 8 K 971/04 - juris Rn. 32), so wird hierbei nicht etwa auf das Kriterium des spezifischen Ortsbezugs verzichtet, sondern ein eben solcher wird in den dortigen Konstellationen in der Art und Weise gefordert, dass die verfolgten Ansprüche - auch subventionsrechtlicher Art (so für die der Auszahlung vorgelagerten Bewilligungsphase VG München, B.v. 25.9.2023 - M 31 K 23.4387 - juris Rn. 7) - in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden müssen (z.B. Zahlung für die Instandsetzung einer Entwässerungsleitung hinsichtlich eines Grundstücks; Zahlung eines Betrages aus einer Ablösungsvereinbarung hinsichtlich einer Eisenbahnkreuzung).
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